Röpke Rechtsanwälte steht für effektive Insolvenzverwaltung/Sachwaltung und persönliches Engagement. Wir sind ganz überwiegend im gerichtlichen Auftrag in Insolvenzverfahren tätig.
Aufgrund des umstrukturierten Sanierungsrechts stehen wir in geeigneten Eigenverwaltungsverfahren jetzt auch kriselnden Unternehmen als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigter auf dem Weg durch die Sanierung zur Seite. Vereinzelt vertreten wir zudem Gläubiger in Insolvenzverfahren bei komplexen Fragestellungen und Arbeitnehmer in laufenden Insolvenzverfahren.
Wir wissen: Kaufmännische Entscheidungen in Betriebsfortführungen und die Auswahl des richtigen Sanierungsinstruments erfordern die Nähe des Entscheiders. Das haben wir verstanden und setzen es täglich um. Mit unseren insgesamt über 20 Mitarbeitern verfügen wir zudem über ein professionelles Team für alle Verfahrensaspekte.
Dr. Andreas Röpke ist seit über 20 Jahren in Duisburg und der umliegenden Region als Insolvenz- und Zwangsverwalter tätig. Erfahrungen in Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahren hat er mit seinem Eintritt 2002 in die Insolvenzkanzlei hww, der Übernahme des Duisburger Büros und dem anschließenden dortigen Einstieg als Partner gesammelt.
Von 2007 bis 2024 war er Partner bei hr Henneke | Röpke. Dr. Röpke wird vor allem seitens der Amtsgerichte Duisburg, Düsseldorf und Mönchengladbach mit Insolvenzverfahren betraut. Das Spektrum reicht von der Verbraucherinsolvenz über laufende Geschäftsbetriebe mit mehreren hundert Mitarbeitern bis hin zu Erstliga-Mannschaften im Eishockey und im Frauenfußball.
Darüber hinaus erfolgen seit 2002 regelmäßig Beauftragungen mit Zwangsverwaltungsverfahren, mittlerweile durch die Amtsgerichte Dinslaken, Duisburg, Moers, Oberhausen, Ratingen, Rheinberg und Wesel.
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Andreas Röpke, 1972 geboren und im Bremer Umland aufgewachsen, ist verheiratet und Vater vierer Kinder. Studium und Promotion erfolgten in Würzburg, Referendariat dann im Bezirk des OLG Celle.
Mein Beruf macht mir Spaß! Die jeweiligen Branchen sind abwechslungsreich und vielseitig, immer gibt es andere Herausforderungen. Ich übernehme gern Verantwortung und bin entscheidungsfreudig und dabei teamfähig. Mein früherer Mentor erklärte das so: „Sie haben einfach Fortune“!
Unabhängig von der absoluten Verfahrensgröße bin ich auf einige Verfahren besonders stolz. Beim FCR Duisburg konnte ich ein Jahr lang ein Frauenfußball-Team in der Bundesliga fortführen. Dass dann noch mit dem Wechsel zum MSV Duisburg ein sportpolitisches Novum gelang, war ein toller Erfolg. Auch das Start-up MimoOn hat viel Freude gemacht. Hier konnte in einem sehr internationalen Markt nach längerer Betriebsfortführung und Verkauf eine hundertprozentige Gläubigerbefriedigung erreicht werden. Das habe ich bislang etwa 20 Mal erlebt. 2018 war sicherlich die Betriebsfortführung der BABCOCK Fertigungszentrum GmbH ein Highlight. Hier konnte der Betrieb vor Jahresende an ein vietnamesisches Konsortium übertragen werden. Es war mir wichtig, die letzten Arbeitsplätze von BABCOCK am Standort in Oberhausen zu erhalten und die Insolvenzquote für die Gläubiger ist ebenfalls deutlich überdurchschnittlich. Der ZOF e.V. wurde ab 2019 von mir zwei Jahre lang fortgeführt. Ein gemeinnütziger Verein, der in der Sozialarbeit, Jugendhilfe, Familienhilfe und Flüchtlingsbetreuung tätig war. Das Verfahren, das aufgrund der Veruntreuung des vormaligen Vorstands eine breite Öffentlichkeit genießt, sollte zunächst durch einen Insolvenzplan mit Teilabspaltung und -ausgliederung weitergeführt werden. Hier gefiel mir neben dem sozialen Zweck die Kreativität des Lösungsansatzes besonders. Nachdem sich die Situation durch die Corona-Pandemie maßgeblich veränderte, konnte Ende 2020 eine übertragende Sanierung aller Einrichtungen geschafft werden. Jedes Verfahren ist anders, und so sollte man dem auch begegnen. Ich könnte hier noch viele Verfahren, sei es Regelinsolvenzverfahren mit und ohne Sanierungserfolg oder auch erfolgreiche Eigenverwaltungsverfahren aufzählen. Wichtig ist, dass man sich den Blick für die Besonderheiten des Einzelfalls und die bestmögliche Lösung im Interesse aller – insbesondere auch der Gläubiger – nicht verbaut.
Ich werde seit 2002 als Insolvenzverwalter bestellt, mittlerweile durch die Amtsgerichte Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld und Aachen. Im Jahr 2002 übernahm ich das Duisburger Büro der Kanzlei hww, in der ich 2005 Partner wurde. Von Mitte 2007 bis Februar 2024 war ich mit dem Kollegen Dr. Henneke unter hr Henneke | Röpke verbunden. Aufgrund der Fokussierung auf die Betriebsfortführung in Insolvenzverfahren habe ich 2009 ein ergänzendes betriebswirtschaftliches Studium an der WWU Münster zum Executive Master of Business and Administration (EMBA) abgeschlossen. Neben der praktischen Arbeit habe ich verschiedene Aufsätze veröffentlich, aktuell kommentiere ich im Kölner Kommentar zur InsO im Carl Heymanns Verlag die §§ 54, 55, 88-91.
Werner Nelleßen ist als Prozessanwalt für Röpke Rechtsanwälte tätig.
Bereits seit 1997 setzt er Ansprüche des Insolvenz– und Zwangsverwalters durch und wehrt Ansprüche gegen die jeweiligen Massen ab, wobei ihm seine langjährige Berufserfahrung zu Gute kommt.
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Jan Kokel ist als Rechtsanwalt in der Insolvenzverwaltung für Röpke Rechtsanwälte tätig.
Bereits seit dem Jahr 2006 hat er Erfahrungen in der Insolvenzverwaltung gesammelt. Unternehmensfortführungen kleinerer und mittlerer Betriebe gehören dabei genauso zu seinem Aufgabenspektrum wie die Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Die damit im Zusammenhang stehende außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bildet einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Rechtsanwalt Biefang ist bei Röpke Rechtsanwälte im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig. Seit dem Jahr 2007 wird er mit Schwerpunkt im Bereich der Verbraucherinsolvenzverfahren auch selbst als Insolvenzverwalter bestellt. Daneben verfügt Rechtsanwalt Biefang über langjährige Erfahrungen mit der Bearbeitung von Zwangsverwaltungsverfahren.
Silke Iatrou-Sonnenschein ist bereits seit 2006 als Sachbearbeiterin im Bereich Zwangsverwaltung tätig. Seit 2011 wird sie als Zwangsverwalterin bestellt.
Saadya Franck ist als Juristin bei Röpke Rechtsanwälte tätig. Ihr obliegt die Sachbearbeitung von Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen. Diese begleitet sie bis zur Schlussrechnung und Verfahrensaufhebung.